AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Verbindlichkeit und Vertraulichkeit der Angebote
Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Auslassungen sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Die Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen möchte.
Unsere Angebote und sämtliche darin enthaltenen Informationen sind streng vertraulich. Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung nicht an Dritte, auch nicht an Bevollmächtigte oder Auftraggeber des Interessenten, weitergegeben werden.
Bei Zuwiderhandlungen ist der Interessent zur Zahlung der vereinbarten Vermittlungsgebühr verpflichtet.
2. Vorkenntnis
Eine bereits bestehende Kenntnis von einem von uns angebotenen Vermittlungsgeschäft ist uns innerhalb von fünf Werktagen durch Einschreiben mitzuteilen. Gleichzeitig ist ein geeigneter Nachweis über die behauptete Vorkenntnis vorzulegen.
3. Entstehung des Provisionsanspruchs
Ein Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich, sobald der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg herbeigeführt wurde.
Voraussetzung ist, dass der Vertrag durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts oder aus einem sonstigen Grund gegenstandslos wird bzw. nicht erfüllt wird.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt oder zu anderen Bedingungen erfolgt.
4. Fälligkeit und Ersatzgeschäfte
Die Provision ist mit Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts fällig.
Wir haben auch dann Anspruch auf die Provision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts tritt.
Dies gilt insbesondere für:
- den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages anstelle eines Kaufvertrages oder umgekehrt,
- einen Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung,
- eine Erweiterung des ursprünglichen Angebots,
- insbesondere die Einräumung eines Vorkaufsrechts.
5. Mitteilungspflichten und Vertragsunterlagen
Uns sind unaufgefordert Abschriften der abgeschlossenen Verträge sowie sämtlicher späterer Ergänzungs- oder Änderungsvereinbarungen zu übersenden.
6. Höhe der Maklerprovision
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich, in der jeweiligen Anzeige oder im Exposé etwas anderes angegeben wurde, beträgt die Maklerprovision bei Kauf- oder sonstigen Erwerbsverträgen sowie bei einem Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung betreffend unbebaute oder bebaute Grundstücke, Liegenschaften oder grundstücksgleiche Rechte:
7,14 % des Gesamtkaufpreises einschließlich 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei einem grundbuchlich gesicherten Vorkaufsrecht beträgt die zusätzliche Provision, berechnet vom Wert des Objektes:
3,57 % einschließlich 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Maklerprovision ist im Kaufpreis nicht enthalten.
7. Haftung für Angaben zum Objekt
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geschäftsangebote wird keine Gewähr übernommen.
Die Angaben stammen vom jeweiligen Verkäufer bzw. Vermieter und wurden von uns vor Weitergabe nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute ist Berlin.
