Unser Tippgeberprogramm
Sie haben erfahren, wo aktuell eine Immobilie verkauft werden soll? Dann möchten wir Sie gerne als Geschäftspartner für die Immobilienakquise gewinnen und bieten Ihnen hierfür eine attraktive Beteiligung an unserer möglichen Provision.
Alles was es dafür braucht sind Ihre offenen Ohren, Ihre guten Beziehungen zu Ihren Mitmenschen und Ihre Motivation Ihr Wissen mit uns für eine lukrative Belohnung zu teilen. Ihre Provision beträgt 20% der anfallenden Maklercourtage.
Tipps geben zahlt sich für Sie aus!
Wir belohnen Ihre Informationsweitergabe an uns mit 20% unserer Maklercourtage.
Die Tippgeber-Prämie – mindestens: 1.500 Euro*
*Für jeden Immobilien-Hinweis, welcher zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss führt, bekommen Sie von uns eine Provision in Höhe von 20% unserer Courtage, mindestens aber 1.200 Euro, bei einem Mindestverkaufswert von 100.000 Euro.
Das können Sie verdienen
Wir bieten Ihnen 20% unserer Makler-Courtage, weil wir wissen, was Ihre Leistung Wert ist!
Beispiel Verkauf eines Hauses:
Wenn wir mit Hilfe Ihres Tipps ein Haus verkaufen, dann stellen wir folgende Rechnung an:
Verkaufspreis Haus: 1.000.000 Euro.
Bei einer Nettoprovision von 6% erhalten Sie davon 20%: 12.000 Euro.
Beispiel Verkauf einer Wohnung:
Wenn wir mit Hilfe Ihres Tipps eine Wohnung verkaufen, dann stellen wir folgende Rechnung an:
Verkaufspreis Wohnung: 500.000 Euro.
Bei einer Nettoprovision von 6% erhalten Sie davon 20%: 6.000 Euro.
Beispiel Verkauf eines Grundstücks:
Wenn wir mit Hilfe Ihres Tipps ein Grundstück verkaufen, dann stellen wir folgende Rechnung an:
Verkaufspreis Grundstück: 300.000 Euro.
Bei einer Nettoprovision von 6% erhalten Sie davon 20%: 3.600 Euro.
So läuft unser Tippgeber-Programm
Jetzt Tippgeber werden!
Sie teilen uns einfach alle Informationen zu der Immobilie, Ihre Kontaktdaten sowie die des Eigentümers auf unserem Tippgeber-Formular (PDF) entsprechend mit. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular erkennen Sie unsere und die gesetzlichen Rahmenbedingungen an.
Im Idealfall wenden Sie sich dann an den Eigentümer und bereiten unsere kommende Kontaktaufnahme mit positiven Worten vor. Eventuell vereinbaren Sie sogar schon einen Termin und geben uns in jedem Fall im Anschluss ein persönliches Feedback.
Wir setzen uns dann im nächsten Schritt mit dem Eigentümer in Verbindung und beziehen uns auf Sie. Dadurch sind sehr gute Erfolgsaussichten gegeben, dass wir den Maklerauftrag erhalten werden.
Sobald ein Makleralleinauftrag mit dem Eigentümer besteht, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, in der Regel per Email, über die mit Ihnen vereinbarte Tippgeber-Prämie in Höhe von 20% der Maklercourtage von uns. Ihre Tippgeber-Prämie wird innerhalb einer Woche, nachdem wir die Immobilie erfolgreich verkaufen oder vermieten konnten und die Maklerprovision auf unserem Konto bei uns eingegangen ist, an Sie ausgezahlt.
Die Rahmenbedingungen für den Tippgeber
Die folgenden Voraussetzungen für die Auszahlung Ihrer Hinweisgeber-Prämie gelten:
- Das Hinweisgeber-Formular muss uns ausgefüllt und unterschrieben zugestellt worden sein.
- Ihr Immobilien-Hinweis betrifft eine Immobilie, welche bevorzugt in Berlin und in dessen Speckgürtel liegt. Wir nehmen Tipps auch deutschlandweit an.
- Wir haben Ihren Immobilien-Hinweis entgegen genommen.
- Uns ist die Absicht des Verkaufs des Eigentümers an dieser Immobilie noch nicht bekannt.
- Es ist bisher kein anderer Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt.
- Die Immobilie wird noch nicht öffentlich zum Kauf angeboten, also z.B. in Internetforen, mit Verkaufsschildern, in einer Zeitung, etc.
- Wir haben Ihnen Ihren Immobilien-Hinweis bestätigt.
- Der Eigentümer hat uns einen qualifizierten Alleinauftrag unterschrieben.
- Wir haben aufgrund Ihres Hinweises die Immobilie verkaufen können.
- Unsere Provision ist vollständig auf unserem Konto eingegangen.
- Sie haben uns eine Rechnung gestellt.
- Sie sind nicht, Eigentümer, Ehe- oder Lebenspartner des Verkäufers. Ansonsten kann der Verkäufer aber ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein; das ist kein Problem.
- Die Grundsolide Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, mitgeteilte Immobilien-Hinweise ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Falls uns Immobilien-Hinweise zu derselben Immobilie mehrfach zugehen, so entsteht nur mit dem ersten Hinweisgeber eine entsprechende Tippgeber-Vereinbarung. Ihre Provision beträgt 20% der anfallenden Maklercourtage.
- Tippgeber und Tippnehmer sind sich darüber einig, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben insbesondere datenschutzrechtlicher Natur (insbesondere DSGVO) sowie steuer- und gewerberechtliche Bedingungen als selbstverständlich angesehen werden und eigenverantwortlich vollständig umgesetzt werden.
Die Grundsolide Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, die Voraussetzungen für das Gewähren einer Tippgeber-Provision (Hinweisgeber-Rahmenbedingungen) anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Tippgeber können ausschließlich Privatpersonen werden. Eigentümer des Objektes oder Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers können leider nicht Tippgeber werden.
Hinweis auf Standesregeln
Unser Tippgeber-Angebot richtet sich nicht an Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Klienten stehen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte). Ausgeschlossen sind auch Personen, denen es aus anderen Gründen standesrechtlich untersagt ist, Tippgeber-Prämien in Rechnung zu stellen.