Wenn die Suche nach einer passenden Immobilie erfolgreich verlaufen ist, alle grundlegenden Fragen und Angelegenheiten geklärt werden konnten und die Parteien sich über Preis, Finanzierung und Übergabemodalitäten geeinigt haben, kann schlussendlich der Immobilienvertrag aufgesetzt und unterschrieben werden. Tritt der Vertrag in Kraft, wechselt die Immobilie ihren Besitzer. Immobilienverträge führen zu einer dauerhaften Eigentumsübertragung. Verträge zwischen Parteien, die nicht einen Kaufvertrag zum Inhalt haben, sondern die Pacht oder Miete von Immobilien regeln, heißen entsprechend anders – eben Pacht- oder Mietverträge. Der Verkauf von Immobilien respektive Grundstücken muss schriftlich fixiert sein, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Zu gewichtig ist solch ein Kaufvertrag und zu leicht könnte es sonst zu nachträglichen Schwierigkeiten kommen aufgrund ungeklärter oder nicht vertraglich festgeschriebener Modalitäten. Zusätzlich muss ein Notar die Rechtmäßigkeit des Immobilienvertrags prüfen und bestätigen.
Im Immobilienvertrag sind Käufer und Verkäufer namentlich mit Geschäftsadresse vermerkt. Die eindeutige Identifizierung der Vertragsparteien muss garantiert sein. Ähnliches gilt für die veräußerte Immobilie. Adresse, Lage und eine genaue Beschreibung sorgen dafür, dass eine nachträgliche Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Sollten Käufer und Verkäufer noch zusätzlichen Bedingungen ausgehalten haben, müssen diese unbedingt ebenfalls im Vertrag fixiert sein. Das betrifft beispielsweise die Übergabe, den Zustand der zu übergebenden Immobilie , versprochene Extraleistungen, terminliche Abweichungen oder Ähnliches. Und selbstverständlich muss auch der endgültige Kaufpreis im Vertrag vertraglich festgehalten und ausgewiesen sein, um eventuellen Nachforderungen einen Riegel vorzuschieben. Nach der Unterzeichnung erhält jeder der Parteien ein Exemplar ausgehändigt, sodass Käufer und Verkäufer rechtlich auf der sicheren Seite sind. Es empfiehlt sich sehr, eine Klausel in den Immobilienvertrag einzubringen, die besagt, dass nach Aushändigung desselben an die Vertragsparteien diesen eine gewisse Zeit zur rechtlichen Überprüfung der Vertragsinhalte zusteht, und der Vertrag erst nach Ablauf dieser Frist seine volle Gültigkeit erhält. Oft enthält ein Immobilienvertrag auch ein entsprechendes Datum, bis zu dem alle Modalitäten abgeschlossen sein müssen.